Rechtsprechung
BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 278/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gesetzlicher Übergang von Arbeitsverhältnissen der in Kindertageseinrichtungen beschäftigten Betreuungskräfte - Fehlender Vollzug der gesetzlichen Übernahmeverpflichtung der Gemeinden - Betriebsübergang nicht bei unveränderter rechtlicher Zuordnung der Betriebsmittel - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 15.07.1992 - 3 Ca 662/91
- LAG Sachsen, 17.12.1992 - 4 Sa 101/92
- BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 278/93
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 576/92
Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes
Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 278/93
Der Wortlaut der Norm wirkt damit der Annahme eines gesetzlichen Überganges von Arbeitsrechtsverhältnissen entgegen (vgl. Urteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B III 1 a der Gründe).Aufgrund der abändernden Sachentscheidung sind auch die vorinstanzlichen Kostenentscheidungen einschließlich der Kostenlast des im Revisionsverfahren nicht mehr beteiligten Beklagten zu 1) abzuändern (vgl. BGH Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - MDR 1981, 928; Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu D. der Gründe).
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 278/93
Es kann deshalb in diesem Fall dahingestellt bleiben, ob die Erwägungen des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Richtlinie 77/187/EWG im Falle der vertraglichen "Übernahme der Verantwortung für Reinigungsaufgaben" überhaupt auf die Reorganisation der öffentlichen Verwaltung der neuen Bundesländer übertragen werden können (vgl. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14. April 1994 - Rs C-392/92 - ZIP 1994, 1036). - BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79
Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen …
Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 278/93
Aufgrund der abändernden Sachentscheidung sind auch die vorinstanzlichen Kostenentscheidungen einschließlich der Kostenlast des im Revisionsverfahren nicht mehr beteiligten Beklagten zu 1) abzuändern (vgl. BGH Urteil vom 14. Juli 1981 - VI ZR 35/79 - MDR 1981, 928; Senatsurteil vom 16. März 1994 - 8 AZR 576/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu D. der Gründe). - BVerwG, 03.03.1981 - 7 B 36.81
Personalhoheit als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden und …
Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 8 AZR 278/93
Danach ist kein gesetzlicher Übergang von Beamtenverhältnissen, sondern die Umsetzung der Übernahmeentscheidung mittels Verwaltungsaktes erforderlich (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. März 1981 - 7 B 36.81 - Buchholz 415.1 - Nr. 33).
- BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 194/95
Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Trägerwechsel bei …
Denn § 20 Abs. 5 SäKitaG berechtigte sie während einer zeitlich nicht näher definierten Übergangsphase (BAG Urteil vom 10. November 1994 - 8 AZR 278/93 -, n.v.), das dort für einen anderen Arbeitgeber beschäftigt gewesene Personal gegen Übernahme der Personalkosten mit den anfallenden erzieherischen Aufgaben zu betrauen. - LAG Thüringen, 24.05.1995 - 2/9/7 Sa 1865/93
Betriebsübergang: Funktionsnachfolge in der Öffentlichen Verwaltung
Den vom Beklagten genannten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.1994 (- 8 AZR 576/92 -) und vom 10.11.1994 (- 8 AZR 278/93 -) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden. - BAG, 21.09.1995 - 5 AZR 63/94
Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt - Faktisches Arbeitsverhältnis - Fehlen …
Diese Rechtslage blieb durch die Verordnung über Tageseinrichtungen für Kinder vom 18. September 1990 (GBl. DDR I S. 1577) unberührt (vgl. insgesamt: BAG Urteil vom 10. November 1994 - 8 AZR 278/93 -, nicht zur Veröffentlichung bestimmt; beklagt in jenem Prozeß waren der Landkreis P. und die auch vorliegend beklagte Stadt Bad G.). - LAG Thüringen, 16.03.1995 - 1 Sa 1866/93
Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Beschäftigung als …
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